Aus Gründen des Datenschutzes muss das Altersmerkmal auf der GeldKarte verschlüsselt werden. Zur Entschlüsselung wird ein so genannter MSAM benötigt, der optisch einer Händlerkarte gleicht.
Um dem Tabakwarengroßhandel zusätzliche Kosten zu ersparen hat sich das Kreditgewerbe bereiterklärt, diesen MSAM in die Funktionalität des GeldKarte-Chips aufzunehmen. Für den Jugendschutz wird also keine zweite Karte benötigt.
Wichtig ist jedoch, dass Sie bei der Bestellung Ihrer neuen Händlerkarte ausdrücklich diese Funktionalität mitbestellen.
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GeldKarte-Terminals
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